Rundfunkbeitrag nicht bezahlt – Festsetzungsbescheid bekommen? Was jetzt zu tun ist
Ein Brief vom Beitragsservice (früher als "GEZ" bekannt) sorgt oft für Verwirrung, weil vieles anders läuft als bei anderen Rechnungen. Hier ein ruhiger Überblick, was der Rundfunkbeitrag überhaupt ist und was zu tun ist, wenn ein Bescheid kommt.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Jeder Haushalt in Deutschland zahlt den Rundfunkbeitrag – unabhängig davon, ob man tatsächlich fernsieht oder Radio hört. Er wird automatisch fällig, sobald du eine Wohnung hast, und ist pro Wohnung zu zahlen, nicht pro Person. Das ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus – auch als Neuankömmling in Deutschland bist du grundsätzlich beitragspflichtig, sobald du gemeldet bist.
Wichtig: Hier gibt es oft gar keine normale Mahnung
Anders als bei den meisten anderen Rechnungen bekommst du beim Rundfunkbeitrag häufig keine freundliche Zahlungserinnerung zuerst. Wenn der Beitrag nicht bezahlt wird, kann direkt ein Festsetzungsbescheid kommen – ein offizielles Schreiben, das die rückständige Summe plus einen Säumniszuschlag festsetzt. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Mahnungen von Vermietern oder Online-Shops, wo meist erst eine Erinnerung kommt.
Der Säumniszuschlag beträgt mindestens 8 Euro oder 1 % des rückständigen Betrags, je nachdem, was höher ist. Das kann sich schnell addieren, wenn mehrere Monate offen sind.
Was du zuerst prüfen solltest
- Bist du überhaupt korrekt angemeldet – für die richtige Wohnung, mit dem richtigen Namen?
- Ist die genannte Summe nachvollziehbar (Anzahl Monate × aktueller Beitragssatz)?
- Hast du eventuell schon gezahlt und es wurde nicht verbucht?
- Gibt es einen Grund, warum du vielleicht befreit oder ermäßigt sein könntest?
Befreiung oder Ermäßigung – für wen gilt das?
Nicht jeder muss den vollen Beitrag zahlen. Eine Befreiung oder Ermäßigung kommt zum Beispiel infrage bei:
- Bezug von Bürgergeld (seit 1. Juli 2026 offiziell „Grundsicherungsgeld“ genannt), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe
- Bestimmten Behinderungen (mit entsprechendem Nachweis)
- BAföG-Empfang unter bestimmten Bedingungen
Wichtig: Die Befreiung gilt nicht automatisch rückwirkend unbegrenzt – ein Antrag muss gestellt werden, und meist zählt sie erst ab dem Monat der Antragstellung oder wenige Monate rückwirkend. Wenn du also in einer dieser Situationen bist und noch keinen Antrag gestellt hast, lohnt es sich, das jetzt nachzuholen, auch wenn schon ein Bescheid da ist.
Welche Fristen zählen?
Gegen einen Festsetzungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch einlegen. Das steht am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung. Verpasst du diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, auch wenn die Summe eigentlich falsch berechnet war.
Wie reagierst du am besten?
1. Die Summe stimmt, du kannst zahlen – einfach bezahlen, am besten mit Verweis auf die Beitragsnummer.
2. Du erfüllst eigentlich die Voraussetzungen für eine Befreiung – Widerspruch einlegen und gleichzeitig (oder kurz danach) den Befreiungsantrag mit den nötigen Nachweisen stellen.
3. Die Summe ist falsch berechnet oder du warst nicht angemeldet, wo behauptet wird – Widerspruch mit kurzer Begründung, warum die Berechnung nicht stimmt.
4. Du kannst zahlen, aber nicht auf einmal – aktiv um Ratenzahlung bitten, das wird beim Beitragsservice grundsätzlich angeboten.
Kurzes Beispiel für den Aufbau eines Widerspruchs
- Bezug auf den Bescheid (Datum, Beitragsnummer)
- klarer Satz: "hiermit lege ich Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom ... ein"
- kurze Begründung (falsche Berechnung, Befreiungsgrund, etc.)
- bei Befreiung: Hinweis auf beigefügte Nachweise
Genau hier hilft BriefMagic: Du beschreibst deine Situation in deiner eigenen Sprache – daraus wird ein klar strukturiertes Schreiben auf Deutsch, mit dem passenden Ton für den Beitragsservice. Du musst weder die genauen Regeln zur Befreiung kennen noch selbst nach den passenden Formulierungen suchen. Es gibt eine Übersetzung zurück in deine Sprache, damit du weißt, was rausgeht, und der Brief bleibt gespeichert, falls eine Antwort kommt.
Kurz zusammengefasst
- Beim Rundfunkbeitrag kommt oft direkt ein Festsetzungsbescheid, keine normale Mahnung vorher.
- Der Säumniszuschlag beträgt mindestens 8 Euro oder 1 % der Summe.
- Prüfe, ob du Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung hast.
- Ein Monat Zeit für Widerspruch, ab Zustellung.
- Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich, einfach nachfragen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Summen oder komplizierten Fällen hilft eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt weiter.