Welches Amt ist wofür zuständig? Überblick über die wichtigsten Ämter in Deutschland
Am Anfang ist das für fast jeden verwirrend: In Deutschland gibt es nicht eine zentrale Behörde, die sich um alles kümmert, sondern viele kleine, jede mit einem sehr engen Zuständigkeitsbereich. Wer die falsche Stelle anschreibt, bekommt oft wochenlang keine Antwort oder wird einfach weitergeleitet. Hier eine grobe Übersicht, wer wofür zuständig ist.
Bürgeramt (auch Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt)
Das ist meist die erste Anlaufstelle nach dem Umzug. Zuständig für: Anmeldung des Wohnsitzes, Ausstellung von Personalausweis/Reisepass für deutsche Staatsbürger, Führungszeugnis, An- und Ummeldung des Wohnorts. Für viele andere Themen ist das Bürgeramt NICHT zuständig, auch wenn man das erstmal denkt.
Ausländerbehörde
Zuständig für alles rund um den Aufenthaltstitel: Verlängerung, Ummeldung nach Umzug in eine andere Stadt, Änderung von Auflagen, Fragen zur Niederlassungserlaubnis. Wichtig: Ausländerbehörde und Bürgeramt sind zwei komplett unterschiedliche Stellen, auch wenn sie manchmal im selben Gebäude sitzen. Das Bürgeramt meldet nur den Wohnsitz an, über den Aufenthaltsstatus entscheidet die Ausländerbehörde.
Jobcenter
Zuständig für Bürgergeld (seit 1. Juli 2026 offiziell „Grundsicherungsgeld“ genannt) (früher Hartz IV) – also die Grundsicherung für erwerbsfähige Personen. Wer arbeiten kann, aber gerade kein oder zu wenig Einkommen hat, landet hier.
Agentur für Arbeit
Nicht dasselbe wie das Jobcenter, auch wenn beide oft verwechselt werden. Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitslosengeld I (also die Versicherungsleistung nach vorheriger Beschäftigung), Vermittlung in Arbeit, Ausbildungsförderung.
Sozialamt
Zuständig für Grundsicherung bei Menschen, die nicht erwerbsfähig sind (z. B. wegen Alter oder Krankheit), sowie für Hilfe zum Lebensunterhalt in bestimmten Fällen, die nicht über das Jobcenter laufen.
Finanzamt
Zuständig für Steuern: Steuernummer, Steuererklärung, Lohnsteuer, in manchen Fällen auch Kindergeld (das läuft aber meist über die Familienkasse, siehe unten).
Familienkasse
Zuständig für Kindergeld und Kinderzuschlag. Oft bei der Agentur für Arbeit angesiedelt, aber eine eigene Zuständigkeit.
Wohngeldstelle
Zuständig für Wohngeld – Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen, die weder Bürgergeld noch Grundsicherung bekommen.
Schulamt
Zuständig für alles rund um Schulpflicht, Schulanmeldung, manchmal auch Zuweisung zu einer bestimmten Schule.
Krankenkasse
Streng genommen kein Amt, sondern eine Versicherung – aber viele Briefe von dort fühlen sich genauso behördlich an. Zuständig für Krankenversicherung, Krankengeld, Bescheinigungen.
Und wenn man nicht weiß, wer zuständig ist?
Auf jedem Bescheid, jeder Aufforderung oder Mahnung steht oben der Absender – meist mit vollem Namen der Behörde und einer Telefonnummer. Im Zweifel einfach dort anrufen und fragen, ob man richtig ist, oder wer sonst zuständig wäre. Die Behörden verweisen einen normalerweise selbst an die richtige Stelle weiter.
Was tun, wenn ein Brief von einer dieser Stellen kommt?
Ein Brief vom Amt heißt nicht automatisch Ärger – oft ist es nur eine Nachfrage nach Unterlagen oder eine Standardmitteilung. Aber die Fristen sind meist eng, und die Sprache in solchen Briefen ist selten einfach. Mit BriefMagic beschreibst du deine Situation in deiner eigenen Sprache, und daraus wird ein klar formuliertes Antwortschreiben auf Deutsch – mit dem passenden Ton für die jeweilige Behörde.
Kurz zusammengefasst
- Bürgeramt = Wohnsitz, Ausländerbehörde = Aufenthaltstitel – zwei verschiedene Stellen.
- Jobcenter = Bürgergeld, Agentur für Arbeit = Arbeitslosengeld I – auch zwei verschiedene Stellen.
- Bei Unsicherheit: auf dem Brief nachschauen, wer geschrieben hat, und dort anrufen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.